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WERTE, FÜR DIE DIE FREIGABE MÖGLICH IST BEDINGUNGEN UND GÜLTIGKEIT PFLICHTEN DES INHABERS
Die folgenden Bedingungen werden gemeinsam erfüllt:
  • Überschreitung nur der Konturgrenzen, NICHT der Masse (außer in Sonderfällen)
  • Hinterer Überhang nur für nicht mehr als 4/10 der Länge
  • Objekt, das immer die gleiche Art oder den gleichen Typ hat.
  • Ein Franken Minimum bezogen auf die Fahrspurbegrenzung von mindestens 0,2 m.
  • Keine technische oder polizeiliche Begleitung erforderlich (außer in Sonderfällen, siehe Fahrzeuge für besondere Zwecke).
  • VDie folgenden DIMENSIONALEN BEDINGUNGEN werden eingehalten (in Metern):
    1. Kombination: Höhe 4.3 - Breite 3 - Länge 20.
    2. Kombination: Höhe 4.3 - Breite 2.55.
    3. Auf der Autobahn gibt es eine Berechtigung für normale Türen (siehe Tabelle unten).

    NORMALE TÜREN

  • Ermöglicht eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten.
  • Maximale Gültigkeitsdauer 6 Monate ab Ausstellungsdatum auf normalen Straßen und 12 Monate auf Autobahnabschnitten (außer in Sonderfällen siehe Eisenbahnwagen).
  • Möglichkeit der Zulassung von Reservefahrzeugen: Es muss ein einziges Zugfahrzeug angegeben werden, während für Anhänger und Sattelanhänger bis zu maximal fünf Reservefahrzeuge angegeben werden können, sofern sie dokumentiert kombiniert werden können und alle in Artikel 62 des Zollkodex festgelegten Massenbegrenzungen und die in der Genehmigung festgelegten Maßbegrenzungen in jeder Kombination eingehalten werden.
  • Es besteht keine Verpflichtung, Reiseaufzeichnungen zu machen oder den Austausch von Reserveanhängern anzuzeigen.
  • Möglichkeit der Zerkleinerung oder unbegrenzter Massen.

Ricorrono congiuntamente le seguenti condizioni:

  • Überschreitung nur der Konturgrenzen, NICHT der Masse (außer in Sonderfällen)
  • Hinterer Überhang nur für nicht mehr als 4/10 der Länge
  • Objekt, das immer die gleiche Art oder den gleichen Typ hat.
  • Ein Franken Minimum bezogen auf die Fahrspurbegrenzung von mindestens 0,2 m.
  • Keine technische oder polizeiliche Begleitung erforderlich (außer in Sonderfällen, siehe Fahrzeuge für besondere Zwecke).
  • VDie folgenden DIMENSIONALEN BEDINGUNGEN werden eingehalten (in Metern):
  1. Kombination: Höhe 4.3 – Breite 3 – Länge 20.
  2. Kombination: Höhe 4.3 – Breite 2.55.
  3. Auf der Autobahn gibt es eine Berechtigung für normale Türen (siehe Tabelle unten).
NORMALE TÜREN
  • Ermöglicht eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten.
  • Maximale Gültigkeitsdauer 6 Monate ab Ausstellungsdatum auf normalen Straßen und 12 Monate auf Autobahnabschnitten (außer in Sonderfällen siehe Eisenbahnwagen).
  • Möglichkeit der Zulassung von Reservefahrzeugen: Es muss ein einziges Zugfahrzeug angegeben werden, während für Anhänger und Sattelanhänger bis zu maximal fünf Reservefahrzeuge angegeben werden können, sofern sie dokumentiert kombiniert werden können und alle in Artikel 62 des Zollkodex festgelegten Massenbegrenzungen und die in der Genehmigung festgelegten Maßbegrenzungen in jeder Kombination eingehalten werden.
  • Es besteht keine Verpflichtung, Reiseaufzeichnungen zu machen oder den Austausch von Reserveanhängern anzuzeigen.
  • Möglichkeit der Zerkleinerung oder unbegrenzter Massen.

EINZEL

WERTE, FÜR DIE DIE FREIGABE MÖGLICH IST BEDINGUNGEN UND GÜLTIGKEIT PFLICHTEN DES INHABERS
  • Alle
  • Erlaubt nur eine Fahrt.
  • Gültig für maximal drei Monate ab Ausstellungsdatum.
  • Möglichkeit der Zulassung von Reservefahrzeugen bis zu 5 Einheiten (Zugmaschinen und/oder Anhänger und Sattelanhänger, die alle technisch kombinierbar sind).
  • Verpflichtung, das Datum und die Uhrzeit des Reisebeginns auf dem Genehmigungsdokument zu vermerken.
  • Verpflichtung zur Faxübermittlung des Beförderungsdatums.
  • Möglichkeit der Reduzierung von Abmessungen oder Massen um bis zu 5% (max. 1,5 m) (unbegrenzt bei nur in der Länge herausragendem Transport, maximal 25 m und ohne Begleitung).
  • Verpflichtung, der Genehmigungsbehörde per Fax oder Telegramm den Austausch von Fahrzeugen durch genehmigte Reserven mitzuteilen (dies gilt nicht, wenn nur der Anhänger oder Auflieger ausgetauscht wird).
  • Alle
  • Erlaubt nur eine Fahrt.
  • Gültig für maximal drei Monate ab Ausstellungsdatum.
  • Möglichkeit der Zulassung von Reservefahrzeugen bis zu 5 Einheiten (Zugmaschinen und/oder Anhänger und Sattelanhänger, die alle technisch kombinierbar sind).
  • Verpflichtung, das Datum und die Uhrzeit des Reisebeginns auf dem Genehmigungsdokument zu vermerken.
  • Verpflichtung zur Faxübermittlung des Beförderungsdatums.
  • Möglichkeit der Reduzierung von Abmessungen oder Massen um bis zu 5% (max. 1,5 m) (unbegrenzt bei nur in der Länge herausragendem Transport, maximal 25 m und ohne Begleitung).
  • Verpflichtung, der Genehmigungsbehörde per Fax oder Telegramm den Austausch von Fahrzeugen durch genehmigte Reserven mitzuteilen (dies gilt nicht, wenn nur der Anhänger oder Auflieger ausgetauscht wird).

MULTIPLE

WERTE, FÜR DIE DIE FREIGABE MÖGLICH IST BEDINGUNGEN UND GÜLTIGKEIT PFLICHTEN DES INHABERS
  • Alle
  • Erlaubt nur eine Fahrt.
  • Gültig für maximal drei Monate ab Ausstellungsdatum.
  • Möglichkeit der Zulassung von Reservefahrzeugen bis zu 5 Einheiten (Zugmaschinen und/oder Anhänger und Sattelanhänger, die alle technisch kombinierbar sind).
  • Verpflichtung, das Datum und die Uhrzeit des Reisebeginns auf dem Genehmigungsdokument zu vermerken.
  • Verpflichtung zur Faxübermittlung des Beförderungsdatums.
  • Möglichkeit der Reduzierung von Abmessungen oder Massen um bis zu 5% (max. 1,5 m) (unbegrenzt bei nur in der Länge herausragendem Transport, maximal 25 m und ohne Begleitung).
  • Verpflichtung, der Genehmigungsbehörde per Fax oder Telegramm den Austausch von Fahrzeugen durch genehmigte Reserven mitzuteilen (dies gilt nicht, wenn nur der Anhänger oder Auflieger ausgetauscht wird).
  • Alle
  • Erlaubt nur eine Fahrt.
  • Gültig für maximal drei Monate ab Ausstellungsdatum.
  • Möglichkeit der Zulassung von Reservefahrzeugen bis zu 5 Einheiten (Zugmaschinen und/oder Anhänger und Sattelanhänger, die alle technisch kombinierbar sind).
  • Verpflichtung, das Datum und die Uhrzeit des Reisebeginns auf dem Genehmigungsdokument zu vermerken.
  • Verpflichtung zur Faxübermittlung des Beförderungsdatums.
  • Möglichkeit der Reduzierung von Abmessungen oder Massen um bis zu 5% (max. 1,5 m) (unbegrenzt bei nur in der Länge herausragendem Transport, maximal 25 m und ohne Begleitung).
  • Verpflichtung, der Genehmigungsbehörde per Fax oder Telegramm den Austausch von Fahrzeugen durch genehmigte Reserven mitzuteilen (dies gilt nicht, wenn nur der Anhänger oder Auflieger ausgetauscht wird).

OPERA

WERTE, FÜR DIE DIE FREIGABE MÖGLICH IST CONDIZIONI E VALIDITA’ OBBLIGHI DEL TITOLARE
  • Alle Fahrzeuge klassifiziert Arbeitsmittel
  • Die Gültigkeit der Genehmigung ist wie in der Genehmigung angegeben.
  • Das Recht der "Unternehmen", die Genehmigung jederzeit zu widerrufen oder ihre Gültigkeit zu unterbrechen, bleibt unberührt.
  • Das autorisierte Unternehmen trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um Lastverluste zu vermeiden.
  • Jede Fertigstellung der Ladung muss unter der Verantwortung der Gesellschaft innerhalb der Massengrenzen liegen, die durch die geltende Genehmigung und Vorschriften zulässig sind.
  • Das Fahrzeug oder die außergewöhnliche Beförderung darf die in dieser Genehmigung angegebenen Geschwindigkeiten und die in den besonderen Anforderungen festgelegten zusätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht überschreiten.
  • Die Durchfuhr erfolgt in der Regel zu jeder Tages- und Nachtzeit; alle Verpflichtungen und stündlichen Einschränkungen für die Durchfuhr selbst werden vom einzelnen Konzessionär für seine eigenen Zwecke festgelegt.
  • Der Transit kann nicht durchgeführt werden, wenn es Situationen gibt, in denen die Sicherheit beeinträchtigt wird oder Verkehrsbehinderungen auftreten: starker Verkehr, rutschige Straße, Warteschlangen, schlechte Sicht bei Tag und Nacht, Nebel, Schnee, Eis, etc. Treten diese Bedingungen nach Beginn der Beförderung ein, muss das Fahrzeug oder der Sondertransport den ersten in Fahrtrichtung vorhandenen geeigneten Parkplatz (Stellplatz, Parkplatz oder Servicebereich) unter Ausschluss der Fahrspur für Notparken erreichen und dort warten, bis die normalen Transitbedingungen wieder hergestellt sind.
  • Bei allen Fahrzeugen oder außergewöhnlichen Beförderungsvorgängen müssen zwei oder mehr Zusatzeinrichtungen mit gelbem oder orangefarbenem Blinklicht angebracht werden, um sowohl nach vorne als auch nach hinten sichtbar zu sein, und was in Artikel 11 der Verordnung zur Durchführung der S.B.O. vorgesehen ist. Alle oben genannten Geräte müssen sowohl tagsüber als auch nachts eingeschaltet sein, einschließlich des Warnschildes. Zusätzlich müssen rückstrahlende und fluoreszierende Rückfahrsignaltafeln installiert werden.
  • Die Gesellschaft ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften über den Verkehr mit Fahrzeugen vollständig einzuhalten. Das Unternehmen ist auch verpflichtet, zusätzlich zu den angegebenen besonderen Anforderungen alle Einschränkungen und zusätzlichen Transitanforderungen zu beachten, die von den Organen der Verkehrspolizei und / oder dem Personal des "Unternehmens" auf dem Weg dorthin gegeben werden können.
  • Die Wirksamkeit der Genehmigung hängt davon ab, dass während der Durchfuhr die vor Ort auferlegten Verpflichtungen und Beschränkungen vollständig eingehalten werden und durch Schilder einschließlich Wechselverkehrszeichen hervorgehoben werden.
  • Die "Unternehmen" haben das Recht, jederzeit und auf Kosten der Gesellschaft die Übereinstimmung der Merkmale des Fahrzeugs oder der Beförderung mit den in dieser Genehmigung angegebenen Merkmalen zu überprüfen. Für die Durchführung dieser Kontrollen kann das Fahrzeug oder die Beförderung auf Anweisung der
  • Mitarbeiter der Gesellschaft auf Autobahnabschnitten, die nicht unter diese Genehmigung fallen, fahren. Wenn es zur Durchführung von Kontrollen notwendig ist, auf normalen Straßenabschnitten zu fahren, ist die Gesellschaft dafür verantwortlich, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Der Fahrer muss im Besitz dieser Vollmacht und der damit verbundenen Dokumente sein. Diese Dokumente sind den Mitarbeitern der "Unternehmen" auf Verlangen vorzulegen.
  • Alle Fahrzeuge klassifiziert Arbeitsmittel
  • Die Gültigkeit der Genehmigung ist wie in der Genehmigung angegeben.
  • Das Recht der „Unternehmen“, die Genehmigung jederzeit zu widerrufen oder ihre Gültigkeit zu unterbrechen, bleibt unberührt.
  • Das autorisierte Unternehmen trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um Lastverluste zu vermeiden.
  • Jede Fertigstellung der Ladung muss unter der Verantwortung der Gesellschaft innerhalb der Massengrenzen liegen, die durch die geltende Genehmigung und Vorschriften zulässig sind.
  • Das Fahrzeug oder die außergewöhnliche Beförderung darf die in dieser Genehmigung angegebenen Geschwindigkeiten und die in den besonderen Anforderungen festgelegten zusätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht überschreiten.
  • Die Durchfuhr erfolgt in der Regel zu jeder Tages- und Nachtzeit; alle Verpflichtungen und stündlichen
    Einschränkungen für die Durchfuhr selbst werden vom einzelnen Konzessionär für seine eigenen Zwecke festgelegt.
  • Der Transit kann nicht durchgeführt werden, wenn es Situationen gibt, in denen die Sicherheit beeinträchtigt wird oder Verkehrsbehinderungen auftreten: starker Verkehr, rutschige Straße, Warteschlangen, schlechte Sicht
    bei Tag und Nacht, Nebel, Schnee, Eis, etc. Treten diese Bedingungen nach Beginn der Beförderung ein, muss das Fahrzeug oder der Sondertransport den ersten in Fahrtrichtung vorhandenen geeigneten Parkplatz (Stellplatz, Parkplatz oder Servicebereich) unter Ausschluss der Fahrspur für Notparken erreichen und dort warten, bis die normalen Transitbedingungen wieder hergestellt sind.
  • Bei allen Fahrzeugen oder außergewöhnlichen Beförderungsvorgängen müssen zwei oder mehr
    Zusatzeinrichtungen mit gelbem oder orangefarbenem Blinklicht angebracht werden, um sowohl nach vorne als auch nach hinten sichtbar zu sein, und was in Artikel 11 der Verordnung zur Durchführung der S.B.O.
    vorgesehen ist. Alle oben genannten Geräte müssen sowohl tagsüber als auch nachts eingeschaltet sein, einschließlich des Warnschildes. Zusätzlich müssen rückstrahlende und fluoreszierende Rückfahrsignaltafeln installiert werden.
  • Die Gesellschaft ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften über den Verkehr mit Fahrzeugen vollständig einzuhalten. Das Unternehmen ist auch verpflichtet, zusätzlich zu den angegebenen besonderen Anforderungen alle Einschränkungen und zusätzlichen Transitanforderungen zu beachten, die von den Organen der
    Verkehrspolizei und / oder dem Personal des „Unternehmens“ auf dem Weg dorthin gegeben werden können.
  • Die Wirksamkeit der Genehmigung hängt davon ab, dass während der Durchfuhr die vor Ort auferlegten
    Verpflichtungen und Beschränkungen vollständig eingehalten werden und durch Schilder einschließlich Wechselverkehrszeichen hervorgehoben werden.
  • Die „Unternehmen“ haben das Recht, jederzeit und auf Kosten der Gesellschaft die Übereinstimmung der
    Merkmale des Fahrzeugs oder der Beförderung mit den in dieser Genehmigung angegebenen Merkmalen zu überprüfen. Für die Durchführung dieser Kontrollen kann das Fahrzeug oder die Beförderung auf Anweisung der
  • Mitarbeiter der Gesellschaft auf Autobahnabschnitten, die nicht unter diese Genehmigung fallen, fahren. Wenn es zur Durchführung von Kontrollen notwendig ist, auf normalen Straßenabschnitten zu fahren, ist die Gesellschaft dafür verantwortlich, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Der Fahrer muss im Besitz dieser Vollmacht und der damit verbundenen Dokumente sein. Diese Dokumente sind den Mitarbeitern der „Unternehmen“ auf Verlangen vorzulegen.